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   BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79   

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BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79 (https://dejure.org/1980,1078)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1980 - I ZR 8/79 (https://dejure.org/1980,1078)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79 (https://dejure.org/1980,1078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb und Verstoß gegen apothekenrechtliche Vorschriften - Entgegennahme von Rezepten außerhalb der Betriebsräume durch "mobile Rezeptsammelstellen" - Ausübung der Tätigkeit des Apothekers nur in den in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsrecht: Entgegennahme ärztlicher Verschreibungen außerhalb des Apothekenbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 470
  • GRUR 1981, 282
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Aus §§ 1, 6, 7 ApG ergibt sich, daß dem Apotheker die Ausübung seines Berufs nur innerhalb der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume gestattet ist (BVerwGE 56, 186, 188, insoweit nicht in NJW 79, 611 abgedruckt, dazu BVerwGE 45, 331).

    Der § 11 ApBO ist durch diese Ermächtigung gedeckt; aus § 21 ApG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 ApG ergibt sich, daß § 11 ApBO als Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt zu gestalten war; den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG ist damit genügt (BVerwGE 56, 186, 191).

    Die Erlaubnis für einen solchen Einsatz dient dem gesundheitspolitischen Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die vorhandenen Apotheken (vgl. BVerwGE 56, 188, 192 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]; BVerfG v. 19.2.75 - NJW 75, 1455, 1456).

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Berufsbild für den selbständigen Apotheker ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der "Apotheker in seiner Apotheke", d.h. der selbständige Apotheker, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (§§ 1, 6, 7 ApG), und der wegen der Bedeutung gesundheitspolitischer Erwägungen insbesondere im Interesse einer geordneten Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewissen Beschränkungen in der Ausübung seines Berufes verfassungsrechtlich zulässigerweise unterliegt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232, 239 ff = NJW 64, 1067 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Aus §§ 1, 6, 7 ApG ergibt sich, daß dem Apotheker die Ausübung seines Berufs nur innerhalb der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume gestattet ist (BVerwGE 56, 186, 188, insoweit nicht in NJW 79, 611 abgedruckt, dazu BVerwGE 45, 331).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Die Erlaubnis für einen solchen Einsatz dient dem gesundheitspolitischen Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die vorhandenen Apotheken (vgl. BVerwGE 56, 188, 192 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]; BVerfG v. 19.2.75 - NJW 75, 1455, 1456).
  • BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60

    Rezeptsammelstelle

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Es bedarf demnach sachlicher und persönlicher Mittel, die vom Apotheker zu einer Organisation zusammengesetzt werden, die als solche erst ein reibungsloses Funktionieren gewährleistet (vgl. BGHZ 34, 188, 190 - Rezeptsammelstelle).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Des weiteren obliegt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - entsprechend dem Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" (BVerfGE 17, 232, 240, 242; BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin; BVerwG NJW 1979, 611, 612) - regelmäßig dem Apotheker persönlich und in eigener Verantwortung (§ 7 Satz 1 APG), nicht etwa als Angestelltem oder Beauftragtem der Kasse.
  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 150/79

    Unlauterer Wettbewerb des Apothekers - Veranlassung durch den Apotheker, dass

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 1980 (GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin -) bereits entschieden hat, sind die Vorschriften, die das Berufsbild des selbständigen Apothekers als des "Apothekers in seiner Apotheke" prägen, zwingendes Recht.

    Der Gesetzgeber hat gerade zu dem Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zwingend geregelt, daß die Rezeptsammlung außerhalb der Betriebsräume nur in der Form der Rezeptsammelstelle erfolgen darf (BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - 13 A 2551/13

    Nutzung eines Lagerraums in zulässiger Weise für heimversorgende Tätigkeiten;

    vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1981 - I ZR 150/79 - NJW 1982, 1330, und vom 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79 -, MDR 1981, 470.
  • LG Rostock, 26.11.2019 - 6 HKO 46/18

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen des Unterhaltens einer

    Ausreichend ist bereits, wenn die Sammlung mit (stillschweigender) Duldung des Apothekers erfolgt (vgl. BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin GRUR 1982, 313 - Rezeptsammlung für Apotheker).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 185/78

    Wettbewerbsrecht - Ärztliches Berufsrecht: Sammlung von Verschreibungen durch

    Wie der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil I ZR 8/79 dargelegt hat, darf der selbständige Apotheker seine Tätigkeit nur in den genehmigten Betriebsräumen ausüben; ausgenommen ist die Bedienung von genehmigten Rezeptsammelstellen.
  • OLG Naumburg, 03.07.2002 - 7 U 67/01

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Verbotes der

    Demzufolge ist diese Rechtslage auch von der Rechtsprechung mehrfach geprüft und angewendet worden, was bereits das Landgericht zitiert (OLG Frankfurt in GRUR 1978, 541 ff. -Rezeptsammelstelle-; BGH in GRUR 1981, 280 f. -Apothekenbegünstigung-, in GRUR 1981, 282 ff. -Apothekenbotin- und in GRUR 1982, 313 ff. -Rezeptsammlung für Apotheker-).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

    Des weiteren obliegt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - entsprechend dem Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" (BVerfGE 17, 232, 240, 242; BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin; BVerwG NJW 1979, 611, 612) - regelmäßig dem Apotheker persönlich und in eigener Verantwortung (§ 7 Satz 1 APG), nicht etwa als Angestelltem oder Beauftragtem der Kasse.
  • BGH, 28.04.1981 - VI ZR 80/79

    Schadensersatzpflicht bei Verweisung von Facharzt zu einem bestimmten

    Sollte der Beklagte auch hinsichtlich der Verordnung von Fertigwaren zum Nachteil des Klägers einseitig ein bestimmtes Konkurrenzgeschäft bevorzugen, dann könnte dies allerdings ebenso bedenklich sein wie die einseitige Begünstigung einer bestimmten Apotheke durch einen Arzt, jedenfalls soweit es sich um die heute ganz überwiegend verordneten Fertigarzneien handelt (vgl. dazu jüngst BGH, Urt. v. 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 217/91

    Verstoß gegen die zwingenden Vorschriften des Gesetzes über das Apothekenwesen

    Ein derartiges Verhalten widerspricht, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 1980 (I ZR 8/79, GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin) ausgeführt hat, dem Berufsbild des vom Gesetzgeber zugrunde gelegten "Apothekers in seiner Apotheke", d.h. des selbständigen Apothekers, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (§§ 1, 6, 7 ApG).
  • VG Stade, 21.07.2021 - 6 A 113/19

    Rezeptsammelstelle in H

    Zu einer Rezeptsammelstelle gehört nicht nur die Vorrichtung, die zur Aufnahme der schriftlichen Bestellungen und Rezepte dient; vielmehr rechnen zu ihr auch Vorkehrungen, die im Interesse der gebotenen Belieferung der Besteller liegen, wie ein Abholdienst und Transportdienst durch eine geeignete Person (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79, m.w.N., zitiert nach Juris).
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